HORST URSPRUCH GmbH

Allgemeine Bedingungen

HORST URSPRUCH GmbH

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

  1. Aufträge werden von uns nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Anders lautende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn wir sie für das jeweilige Geschäft schriftlich bestätigen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass dies einer besonderen Vereinbarung bedarf.
  2. Die Preise verstehen sich, wenn in der Preisliste nicht abweichend ausgewiesen, per Stück in Euro (€), ausschließlich Verpackung zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Bei einem Nettowaren wert bis zu 25,00 € berechnen wir 5,00 € Bearbeitungsgebühren. Bei allgemeinen Erhöhungen der Produktionskosten bleibt eine Preisänderung vorbehalten. Verpackungen werden jeweils gesondert berechnet.
  3. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach eigenem besten Ermessen, jedoch in jedem Fall auf Gefahr des Empfängers. Abweichungen von Lieferschein oder Rechnung sind uns unmittelbar nach Empfang der Ware, bei nicht erkennbaren Abweichungen unmittelbar nach Erkennbarkeit, schriftlich unter Angaben der Gründe mitzuteilen.
  5. Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Teillieferungen behalten wir uns vor. Über – oder Unterbelieferung bei Sonderanfertigungen in Höhe von 10 % behalten wir uns vor. Die Lieferung erfolgt ab Werk.
  6. Zahlungen haben innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung netto zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns die Berechnung von Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins der EZB vor.
  7. Alle Lieferungen erfolgen bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange und soweit er sich nicht in Verzug und/oder Zahlungsschwierigkeiten befindet. Bei Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung werden die sich daraus ergebenden Forderungen bereits jetzt vollständig an uns abgetreten, ohne dass es im Fall der Veräußerung einer ausdrücklichen Bestätigung bedarf. Wir sind daher bei Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offenzulegen und die Forderung einzuziehen.
  8. Bei Mängeln der gelieferten Waren erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung oder Neubelieferung; Ansprüche des Bestellers auf Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist richtet sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach den gesetzlichen Vorschriften. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  9. Änderungen jeder Art oder Druckfehler von technischen Daten und Preisen berechtigen nicht zu Ansprüchen. Bildliche Darstellungen sind nicht verbindlich.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist Remscheid, einschließlich Scheck- und Wechsel Verbindlichkeiten.
  11. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen gültig.

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Export

  1. Die Lieferung erfolgen EXW (ab Werk) zuzüglich Verpackungskosten.
  2. Der Versand erfolgt, falls keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, nach eigenem besten Ermessen, in jedem Fall auf Gefahr des Empfängers.
  3. Erfüllungsort bei Zahlungen und Lieferungen ist Remscheid. Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist Remscheid unter Anwendung deutscher handels- und kaufrechtlichen Bestimmungen und unter Ausschluss des internationalen Kauf rechtes. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Abnehmers zu klagen und behält sich das Recht vor, dass alle Streitigkeiten nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden werden.
  4. Änderungen jeder Art oder Druckfehler von technischen Daten und Preisen berechtigen nicht zu Ansprüchen. Bildliche Darstellungen sind nicht verbindlich.


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